Inklusion – Leistungen
Wenn wir heute über „Barrierefreiheit“ sprechen, dann taucht vor unserem geistigen Auge in der Regel der motorisch eingeschränkte Mensch auf. Also Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen, einen Rollator schieben oder nicht greifen können. Bei diesen Menschen wissen wir zwar von außen nicht, was für eine Behinderung dieser Mensch hat. Eines steht auf jeden Fall fest, es liegt offensichtlich ein schwerwiegendes Handikap vor und, dieser Mensch benötigt möglicherweise Unterstützung.
Bei Menschen mit einer sensorischen Behinderung (Hör- und Sehschwäche) ist es anders. Wenn jemand Hör- oder Sehbehindert ist, dann können wir es von außen zunächst nicht wahrnehmen. Outet bzw. erklärt sich der Mensch mit seinem Handikap, dann können wir ihm das zwar glauben, wir wissen aber nicht, was dieser Mensch tatsächlich noch sieht bzw. hört.
Von daher gestaltet sich der Umgang mit seh- oder hörbehinderten Menschen wesentlich schwieriger als wenn wir es um motorisch eingeschränkten Menschen zu tun haben. Menschen mit motorischen Einschränkungen sind optisch schneller erkennbar. Dies erleichtert uns die Kommunikation für den Fall, dass diese Menschen unsere Hilfe benötigen.
Sensorisch eingeschränkte Menschen brauchen keine Barrierefreiheit, sie brauchen „Orientierungssicherheit“! Beides gehört unmittelbar zusammen.
Die Anzahl der sensorisch eingeschränkten ist wesentlich größer als die, der motorisch gehandikapten Menschen. Neben der anerkannten Behinderung kommt mit den Jahren eine altersbedingte Einschränkung dazu.
So kann heute circa …
„… jeder Vierte über 50, jeder Dritte über 60 und jeder Zweite über 70 Jahren entweder schlecht hören und / oder schlecht sehen“.
Nur, man erkennt sie halt nicht.
Bekannter Weise gibt es nicht DEN Behinderten.
Grundsätzlich lassen sich Behinderungen in motorisch, sensorisch, kognitiv eingeschränkt und psychisch erkrankt differenzieren. Gliedert man nun die einzelnen Gruppen, so erhält man grob insgesamt neun Kategorien.
Es wäre wünschenswert, wenn diese Menschen sich in der Öffentlichkeit aufhalten, wiederum auf Menschen treffen, die wissen, wie man damit umzugehen hat.
Mitarbeiter-/innen im Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Reha-Zentren, Arztpraxen, Senioren- und Pflegeeinrichtungen usw.), Verkehrsbetriebe, öffentliche Gebäude (Rat- und Gemeindehaus), Hotels und Gaststätten, Wohnungsbaugesellschaften erleichtern ihre eigene Arbeit und treten diesen mit Achtung und Respekt gegenüber, wenn sie dieses Wissen haben.
Nun kann natürlich nicht jede ‚Einrichtung alle Vertreter von Verbänden einladen und ihre Mitarbeiter schulen lassen. Das würde den betrieblichen Rahmen sprechen.
Aktion Inklusion hat das gesamte Thema in einen Fachvortrag zusammengefasst und informieren über die unterschiedlichen Arten von Behinderung, die Ansprache, die Kommunikation sowie den Umgang im Einzelfall – kompakt und informativ.
Unterstützung & Beratung
Wir haben es uns zu unserer Aufgabe gemacht, Sie bei allen Fragen zum Thema „Inklusion“ (Barrierefreiheit und Orientierungssicherheit) optimal zu unterstützen und zu beraten.
Schwerpunktmäßig richtet sich unser Angebot an Institutionen im Gesundheitswesen, der Wohnungswirtschaft und dem Tourismus.
Unser Angebot umfasst drei Stufen:
- Schulung der Mitarbeiter-/innen – Fortbildung
- Räumliche und bauliche Begutachtung
- Strategische Vermarktung des neuen Konzeptes