Wenn ein Patient von seinem Arzt die Information erhält, sich einer OP unterziehen zu müssen, dann ist das alleine schon eine schlimme Nachricht. Um wie viel bedrückender muss diese Nachricht für Menschen mit einem Handikap sein?

In der Regel ist es ja ganz simpel. Ein Patient kommt mit einer Überweisung für ein Krankenhaus nach Hause, setzt sich an sein Telefon, ruft die Fachabteilung der Klinik an und vereinbart einen Termin.

Ist aber der Patient allerdings motorisch oder sensorisch eingeschränkt bzw. gehandikapt, also: sehbehindert oder blind, hörbehindert oder gehörlos, kognitiv eingeschränkt oder sitzt in einem Rollstuhl, dann wird die Sache schon etwas schwieriger.

Alleine die Vorstellung, als behinderter Mensch sich in einem riesigen Krankenhaus-komplex pünktlich einfinden zu müssen, versetzt diese Menschen oft schon in Panik. Dieser Patient trägt demnach nicht nur das beängstigende Gefühl der Operation in sich, sondern auch noch die Unsicherheit der Orientierung im Haus bzw. barrierefrei an sein Ziel zu gelangen.

Schön wäre es, wenn bereits beim ersten Kontakt dieses Gefühl genommen werden könnte und der Patient beruhigt sein kann, dass er gut und sicher die entsprechende Fachabteilung im Krankenhaus erreicht. So kann er sich, wie jeder andere Patient auch, ausschließlich auf seine OP vorbereiten.

Die Lösung ist ganz einfach:

In einem circa 90minütigen Vortrag zeige ich Führungskräften, administrativen und pflegerischen Mitarbeitern einer Klinik was es für unterschiedliche Behinderungen es überhaupt gibt und wie man im Einzelfall mit ihnen umgeht, damit sie sich sicher und akzeptiert fühlen. Darüber hinaus gehe ich speziell auf das Thema „Erstkontakt“ ein – also, die Organisation der Patientenaufnahme. Hier lässt sich der Fragebogen so ändern, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon im Vorfeld wissen, was für ein Patient aufgenommen wird und was das Personal im Vorfeld über diesen Patienten wissen muss bzw. wissen sollte.

Durch dieses Wissen erfüllt die Klinik nicht nur die Erfordernisse des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BGG), sondern erhöht wesentlich die Qualitätsansprüche und schafft sich ein Alleinstellungsmerkmal, welches die Wettbewerbssituation im Ort verbessert.